Was wird gefördert vom  kfw Zuschuss 442?

Solarstrom für Elektroautos 

Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher

 Das Wichtigste in Kürze Zuschuss bis zu 10.200 Euro für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen.

Wie erhalten Sie den Zuschuss?

 Antrag­stellung ab dem 26.09.2023 im Laufe des Vormittags möglich Ihren Antrag auf die neue Förderung „Solar­strom für Elektro­autos (442)“ werden Sie ab dem 26.09.2023 im Laufe des Vormittags stellen können. 

Wir informieren Sie darüber auf dieser Seite und in unserem Newsletter. Bitte beachten Sie die Förder­bedingungen im Merkblatt zum Zeitpunkt der Antrag­stellung. Es können sich noch kurzfristige Anpassungen in den Anforderungen ergeben. Was fördern wir? Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördern wir den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher. 

Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können. 
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
1. der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung 
2. der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
3. der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) nutz­barer Speicherkapazität 
4. der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
5. ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage
 

Anfrage unter shop@main-energiekreis.de 

Förderung KFW 442

Solarstrom für Elektroautos 


 

Quelle kfw 

442

Solarstrom für Elektroautos

Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 10.200 Euro
  • für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher
  • für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen

Erhalten Sie den Zuschuss?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

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Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ – Antrag­stellung ab dem 26.09.2023 im Laufe des Vormittags möglich

Ihren Antrag auf die neue Förderung „Solar­strom für Elektro­autos (442)“ werden Sie ab dem 26.09.2023 im Laufe des Vormittags stellen können. Wir informieren Sie darüber auf dieser Seite und in unserem Newsletter.

Bitte beachten Sie die Förder­bedingungen im Merkblatt zum Zeitpunkt der Antrag­stellung. Es können sich noch kurzfristige Anpassungen in den Anforderungen ergeben.

Was fördern wir?

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördern wir den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  • der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) nutz­barer Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Erfüllt Ihre Ladestation die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie ganz schnell heraus:

Zur Liste der geförderten Ladestationen

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Sie schaffen Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrikneu

 

  • an.
  • Sie haben bis zum Zeit­punkt des Antrags noch keine dieser Komponenten

 

  • bestellt.
  • Sie besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt.
    Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen.
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.

Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:

  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen
  • Maßnahmen am Zweitwohnsitz
  • Eigentumswohnungen
  • Unternehmen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

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