Anfrage unter shop@main-energiekreis.de
Quelle kfw
442
Solarstrom für Elektroautos
Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
Das Wichtigste in Kürze
Erhalten Sie den Zuschuss?
Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ – Antragstellung ab dem 26.09.2023 im Laufe des Vormittags möglich
Ihren Antrag auf die neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ werden Sie ab dem 26.09.2023 im Laufe des Vormittags stellen können. Wir informieren Sie darüber auf dieser Seite und in unserem Newsletter.
Bitte beachten Sie die Förderbedingungen im Merkblatt zum Zeitpunkt der Antragstellung. Es können sich noch kurzfristige Anpassungen in den Anforderungen ergeben.
Was fördern wir?
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördern wir den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
Erfüllt Ihre Ladestation die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie ganz schnell heraus:
Zur Liste der geförderten Ladestationen
Voraussetzungen für die Förderung:
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
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